Walter Fürst
Seit 1996 werden in unserer Kanzlei Insolvenzverfahren schnell, effizient und erfolgreich abgewickelt. Wir kennen daher die Stärken und Schwächen des Insolvenzverfahrens und vor allem: Die Rechte und Möglichkeiten der Gläubiger.
Wir vertreten Gläubiger in allen Phasen des Insolvenzverfahrens – ab dem vorläufigen Gläubigerausschuss über die Forderungsanmeldung bis hin zur Durchsetzung von Sicherungsrechten im Insolvenzverfahren.
Auch hier gilt – eine gute Vorbereitung im Vorfeld kann späteren Ärger und Verluste vermeiden. Schon frühzeitig beraten wir Sie gerne, wie Sie sich im Ernstfall am besten mit Ihren berechtigten Forderungen gegen wirtschaftliche Schwierigkeiten Ihrer Vertragspartner absichern können.
Im Insolvenzrecht gelten Anfechtungen als die Königsdisziplin – hier helfen wir Ihnen gerne, unberechtigte Regeressansprüche der Insolvenzverwalter abzuwehren.
Mit Erfahrung und Sachkunde helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.